Ohrenplastiken (Korrektur von abstehdenden Ohren, Segelohren)
Abstehende Ohren können mittels eines chirurgischen Eingriffs dauerhaft korrigiert werden.
Die Operation erfolgt in Vollnarkose. Der abstehende Ohrknorpel wird mittels eines Schnittes hinter dem Ohr entfernt. Danach ist ein Spezialverband für 5 Tage zu tragen.
Bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird der Eingriff von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Liegt ein psychiatrisches Gutachten vor, in dem die psychische Beeinträchtigung durch abstehende Ohren bestätigt wird, ist eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkassen evtl. möglich.